Designausschreibung: Chance oder unkalkulierbares Risiko?

Bemerkungen für Auftraggeber und Designer


By Florian Adler

Ausschreibung oder Entwurfswettbewerb?

Unternehmen und öffentliche Institutionen, die vergaberechtlich zu Ausschreibungen von (Design-) Leistungen verpflichtet sind, greifen gerne auf die Auslobung eines »Pitchs« oder die »Freihändige Vergabe mittels kombiniertem Angebots- und Entwurfsverfahren« zurück. Gelegentlich werden auch Kostenangebote erbeten, denen bereits eine »grob skizzierte Gestaltungsidee« oder sogar ein ausgearbeitetes Gestaltungskonzept beizulegen ist – mithin eine unbezahlte Vorleistung unseres wertvollsten Kapitals, nämlich unserer Ideen und Entwurfskompetenz, was nicht selten weit über 100 Recherche- und Entwicklungsstunden erfordert.

Solche Ausschreibungen, die in Wirklichkeit undotierte Entwurfswettbewerbe sind, zeugen nicht nur von einer Geringschätzung der geforderten Leistung, sie lassen auch eine tatsächlich folgende Auftragsvergabe nicht zwingend erwarten. Häufig werden sie lediglich als preiswerte Ideensammlung missbraucht.

Wenn sich Designer auf die Teilnahme an solchen Verfahren dennoch einlassen, übersehen sie dabei, dass sie mit ihrer Teilnahme eine erhebliche Vorleistung erbringen, die betriebswirtschaftlich nur dann vertretbar ist, wenn das Verfahren entsprechende Realisierungschancen, Professionalität und Transparenz erwarten lässt.

Seriöse Wettbewerbe sind daher dotiert und somit für den Auslober auch kostspieliger als eine direkte Auftragsvergabe; im Gegenzug dafür erhält er verschiedene Beiträge unterschiedlicher Entwerfer, aus denen er auswählen kann.

Grundsätzlich eignet sich die Auslobung eines Entwurfswettbewerbs nur für Auftraggeber, die noch keine genaue Vorstellung von dem gesuchten Ergebnis haben und eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsansätze wünschen. Je konkreter die Aufgabenstellung jedoch bereits formuliert werden kann, um so weniger notwendig ist ein aufwändiges und teures Wettbewerbsverfahren. So sind Corporate Design-Entwicklungen wesentlich erfolgreicher, wenn im Vorfeld Auftraggeber und Designer gemeinsam die zu kommunizierenden Unternehmenswerte, Ziele und Strategie erarbeiten, anstatt viele »Köche« mal probieren zu lassen.

Zu unterscheiden sind Offene Wettbewerbe, in denen sich unbegrenzt viele Teilnehmer mit ihren Entwürfen um eine ausgelobte Preissumme bewerben können, sowie Geladene Wettbewerbe, für die eine begrenzte Anzahl von Büros zu einer entsprechend honorierten Teilnahme eingeladen werden.

Hilfe für Auftraggeber

Zunächst kann über das Internet gezielt nach Designbüros gesucht werden, welche die für den Auftrag erforderlichen Gestaltungskompetenzen, Erfahrungen, Kapazitäten und entsprechende Referenzen vorweisen können. Unverbindliche Erstgespräche vermitteln wichtige Eindrücke über Persönlichkeiten, Methodik und Büroatmosphäre. Anhand eines eindeutigen Briefings lassen sich dann mehrere vergleichbare Kostenangebote einholen.

Für die Formulierung des Briefing und die Auswahl des Gestalters kann es hilfreich sein, mit einem designkompetenten Berater zu kooperieren. Auch für die Auslobung von Entwurfswettbewerben empfiehlt es sich, vor der Ausschreibung fachlichen Rat z. B. bei den Berufsverbänden oder Designzentren einzuholen, die auch geeignete Fachberater und -juroren benennen können.

Einen sehr kompetenten Leitfaden für Auftraggeber, die eine Design-Agentur suchen, samt Mustervereinbarung für den (dotierten) Agentur-Pitch, gibt der SDSt heraus. Gegen eine Schutzgebühr ist die 20-seitige Broschüre zu bestellen beim SDSt – Selbstständige Design-Studios e.V.

Auch der BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner bietet Informationen und Unterstützung bei Design-Ausschreibungen. bdg-designer.de/wissen/fuer-auftraggeber/designwettbewerbe-erfolgreich-durchfuehren

Qualität von Wettbewerbsverfahren

Die folgenden fünf Fragen helfen uns Designer dabei, die Qualität von Wettbewerbsverfahren einzuschätzen. Je öfter sie mit »Ja« zu beantworten sind, um so eher kann die Teilnahme empfohlen werden.

1. Ist der Wettbewerb dotiert?

Wird – bei geladenen Wettbewerben – ein Ausfallhonorar für alle Teilnehmer gezahlt? Oder sind – bei offenen Wettbewerben – mehrere Preise bzw. eine Preissumme ausgelobt, die zusätzlich zu dem üblichen Entwurfs- und Nutzungshonorar ausgezahlt wird?
Die Dotierung von Wettbewerben zeigt, dass es der Ausschreibende ernst meint, auch wenn die Vergütung meistens den tatsächlichen Entwurfsaufwand nicht annähernd deckt.
Ein Auftragsversprechen allein ist nicht als Preis sondern nur als angemessene Vergütung für die spätere Umsetzung zu bewerten – anderenfalls bliebe das erhöhte Wettbewerbsrisiko des Entwerfers vollkommen unberücksichtigt.

2. Ist die Aufgabenstellung klar definiert?

Sind Ziel, Zweck und Umfang der Wettbewerbsaufgabe eindeutig formuliert? Sind die Anforderungen an die erwarteten Arbeitsergebnisse und die Präsentation klar umrissen? Lässt sich der Arbeitsaufwand für die Teilnehmer einigermaßen abschätzen und ist er für alle vergleichbar?

3. Sind die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar?

Gibt es eine professionell zusammengesetzte, unabhängige Jury? Sind Sach- und Fachpreisrichter benannt – entscheiden neben den Auftraggebern auch fachkompetente Kolleginnen aus der gefragten Designdisziplin mit? Werden Beurteilungskriterien genannt? Gibt es Vorgaben für eine evt. Vorprüfung? Was geschieht, wenn sich die Jury nicht auf einen Preisträger einigen kann?

4. Ist das Wettbewerbsverfahren korrekt?

Erfolgt die Jurierung der Arbeiten anonym? Sind die Termine realistisch? Werden die nicht ausgewählten Arbeiten zurückgegeben? Ist die Frage der Nutzungsrechte für ausgewählte und nicht ausgewählte Arbeiten geklärt?

5. Ist die Aufgabe interessant?

Um dem Risiko erheblicher Vorleistungen etwas entgegenzusetzen, sollte die gestellte Aufgabe zumindest einen hohen gestalterischen oder ideellen Reiz aufweisen, damit am Ende ein spannender Entwurf steht, von dem der/die Gestalter/in zumindest selbst etwas hat.